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Solidarität

Solidarität bedeutet das gemeinsame Einstehen füreinander und – politisch gewandt – das gemeinsame Einstehen für geteilte Interessen. Die Voraussetzung hierfür ist eine emotionale Verbundenheit der Handelnden, die Überzeugung, dass ich mit dem anderen etwas teile, obwohl er/sie mir persönlich fremd ist. Man erkennt sich als „gleich“ an. Das kann die soziale Lage sein, etwa als Arbeiternehmer:innen, oder eine regionale bis nationale Identität als Wiener/innen, Österreicher/innen, oder – humanistisch gewandt – als Erdenbürger/innen, als: Menschen. Wenn diese Wahrnehmung als Gleiche mit geteilten Interessen gegeben ist, kann die Solidarität im Bedarfsfall praktisch werden.

Solidarität entsteht in einem Verständnis von Gleichheit und hat in ihrer politischen Komponente das Ziel, die Verhältnisse zu verändern. In unserer Gesellschaft sind viele dieser historischen Solidaritäts- kämpfe bereits institutionalisiert, beispielsweise die Sozialversicherungen und ihr Solidaritätsprinzip. Damit unterscheidet sich das Solidaritätsprinzip von der Barmherzigkeit oder von Charity-Events. Auf Barmherzigkeit hat man als Bürger/in keinen Anspruch, auf sie kann man nur hoffen. Auf die Solidarität im Sozialstaat hat man sie, sofern man sich auch selbst solidarisch verhält. Der Sozialstaat beruht auf institutionalisierter Solidarität und ist eine wesentliche Voraussetzung der Demokratie.

Das Sozialstaatsprinzip erst erlaubt uns, unsere Freiheitsrechte im größtmöglichen Umfang auszuüben. Der Sozialstaat schützt uns durch das Solidaritätsprinzip, wenn wir am verwundbarsten sind: bei Krankheit, im Alter, bei längerer Erwerbslosigkeit und Krisen höherer Gewalt, auf die wir als einzelne gar nicht adäquat reagieren können …

Tamara Ehs, Politikwissenschafterin und Demokratieberaterin